... für die Appartements der Familie Maurer (im folgenden nur Haus Landfrieden genannt)

  1. Abschluss des Vertrages

    Buchungswünsche können persönlich, telefonisch oder per Mail mitgeteilt werden. Mit der Abgabe eines Buchungswunsches bekundet der Auftraggeber (im folgenden Gast genannt) sein Einverständnis, einen Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschließen. Der Gast wird vor Bezug der Ferienwohnung aufgefordert, dies schriftlich zu bestätigen. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch das Haus Landfrieden, die per Mail oder Brief erfolgen kann, gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich. Falls eine schriftliche Zusage nicht mehr möglich war, sondern nur eine telefonische Zusage, so reicht auch die Bereitstellung der Ferienwohnung.

  2. An- und Abreise

    Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug der Ferienwohnung nicht vor 14 Uhr des Anreisetages möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung vor Ort. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig telefonisch mit uns in Verbindung!

    Die Rückgabe der Ferienwohnung inkl. Schlüssel hat bis 10 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Wird das Zimmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist das Haus Landfrieden berechtigt, 50 % des vollen Zimmerpreises pro Tag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 15 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden. Sollte die vereinbarten und reservierten Appartements des Haus Landfrieden, aus welchem Grund auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Haus Landfrieden verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.

    Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Haus Landfrieden über das Appartement verfügen, sofern nicht schriftlich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder eine Vorauszahlung geleistet wurde.

  3. Leistungen und Preis

    Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Handtücher so wie gegen Entgelt die Reinigung. Abweichende Preise und Leistungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

    Ein Handtuchwechsel erfolgt einmal pro Woche, ein Bettwäschewechsel erfolgt bei längerem Aufenthalt alle 2 Wochen bzw. laut Sondervereinbarung.

    Bei Reservierungen im Voraus von länger als 3 Monaten behält sich die Appartements Haus Landfrieden vor, die vereinbarten Preise um max. 15 % bei z.B. drastischen Energieverteuerungen etc. zu erhöhen.

  4. Zahlung

    Generell hat eine Anzahlung von 20% des Gesamtbeherbergungsvertrages unmittelbar, netto nach der Buchungsbestätigung zu erfolgen. Diese ist auf ein Ihnen genanntes Konto zu überweisen. Die restlichen 80% des Gesamtbeherbergungsvertrages sind bei Schlüsselübergabe bar im Vorhinein oder per Überweisung zu begleichen. Jede davon abweichende Zahlungsart bedarf der Schriftform. Bei vorzeitiger Abreise wird der Restbetrag der nicht in Anspruch genommenen Leistung prinzipiell nicht rückerstattet, ausgenommen einer anderweitigen Vergabe für diese Dauer.

    Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist Leutasch.

  5. Stornobedingungen

    Die Appartements des Haus Landfrieden ist nach Treu und Glaube gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast die Dauer des Vertrages nach folgenden Betragsbestimmungen zu bezahlen:

    Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden von der Appartements Haus Landfrieden die nachstehenden Stornosätze berechnet (jeweils Prozent des Gesamtbeherbergungsvertrages):

    - bis zum 29. Tag vor Anreise kostenlos
    - ab dem 28. Tag vor Anreise 20%
    - ab dem 21. Tag vor Anreise 30%
    - ab dem 14. Tag vor Anreise 40%
    - ab dem 7. Tag vor Anreise 50 %
    - bei Nichterscheinen 100 %

    Die Stornogebühren können von der Anzahlung in Abzug gebracht werden. Die Höhe der vorgenannten pauschalierten Stornokosten berücksichtigt die durchschnittlichen ersparten Aufwendungen und die gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Ferienwohnung.

  6. Haftung

    Der Gast haftet für alle Schäden, die das Haus Landfrieden durch ihn selbst oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Das Haus Landfrieden ist verpflichtet, diese Schäden binnen 7 Tagen nach Abreise schriftlich dem Gast bekannt zu geben und infolge dessen in Rechnung zu stellen.

    Bei Verlust oder Beschädigung der an den Gast übergebenen Ferienwohnungsschlüssel, behält sich das Haus Landfrieden vor, einen Betrag in Höhe von € 70, - zu verlangen.

    Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der Ferienwohnung führt zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

    Wird das Haus Landfrieden durch höhere Gewalt in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Haus Landfrieden verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

    Wir haften für:
    - Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
    - Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung

    Gewährleistung:
    - Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast Nachbesserung verlangen.
    - Der Gast kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden.

    Der Gast ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell auftretenden Schaden gering zu halten.
    Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Appartements Haus Landfrieden mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

  7. Besondere Hinweise

    Tiere dürfen vom Gast nicht in die Appartements des Haus Landfrieden mitgebracht werden, außer bei schriftlicher Vereinbarung.

    Das Rauchen ist in den Appartements des Haus Landfrieden nicht gestattet. Es ist jedoch erlaubt am Balkon zu rauchen.

    Der Gast hat für ausreichendes Lüften Sorge zu tragen.

    Das Haus Landfrieden ist berechtigt, vom Gast die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern.

    Jede Verletzung der guten Sitten durch den Gast berechtigt das Haus Landfrieden zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechnung ihrer vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum der Buchung. Darüber hinaus gehende nachweislich entstandene Schäden sind dem Haus Landfrieden zu ersetzen.

    Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.

    Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage kostenpflichtig (unfrei) zurückgesandt. Das Haus Landfrieden verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 2 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

    Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet. Auch die Verwahrung von Garderobe, Musikinstrumenten und elektronischen Geräten obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

    Bei Rückgabe der Ferienwohnung ist diese in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Geschirr abgewaschen, Fenster verschlossen.

  8. Allgemeines

    Es gilt österreichisches Recht.

    Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtsstandortes Innsbruck vereinbart.

    Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Haus Landfrieden schriftlich bestätigt worden sind.

    Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.